"To Do-Liste" für Schwangere

 
Die Schwangerschaft dem Arbeitgeber melden

Die Schwangerschaft dem Arbeitgeber melden

Der Arbeitgeber hat eine besondere Fürsorgepflicht gegenüber Schwangeren die im Mutterschutzgesetz geregelt ist. Diese Regelungen sollten Sie kennen.

 
Eine Hebamme suchen

Eine Hebamme suchen

Da es derzeit einen Hebammenmangel gibt, empfiehlt es sich, bis zur 12. Schwangerschaftswoche eine Hebamme für die Vorsorgeuntersuchungen oder für die Nachsorge (Wochenbettbetreuung) zu suchen.

 
Einen Geburtsvorbereitungskurs planen

Einen Geburtsvorbereitungskurs planen

Der Geburtsvorbereitungskurs beginnt meist in der 30.Schwangerschaftswoche und geht über 7 Wochen. Es gibt reine Frauenkurse mit einigen Partnerabenden oder auch reine Partnerkurse. Überlegen Sie sich, welcher Kurs zu Ihnen passen könnte. Ein Tipp: in Partnerkursen mögen Frauen nicht gern alle ihre Fragen stellen..

 
Eine Geburtsklinik finden

Eine Geburtsklinik finden

Es ist an der Zeit, sich Gedanken zu machen ab der 16./20. Schwangerschaftswoche wie und wo die Geburt stattfinden soll. Auch eine Hausgeburt ist möglich, dafür braucht es im Vorfeld eine gute und eine frühzeitige Planung.

 
Mutterschaftsgeld beantragen

Mutterschaftsgeld beantragen

Das Mutterschaftsgeld sollte spätestens im 2. Schwangerschaftsdrittel beantragt werden. Geben Sie eine Bescheinigung über den Geburtstermin bei der Krankenkasse ab.
Wenn Sie berufstätig sind, dann stehen Ihnen in der Regel 6 Wochen vor der Geburt und 8 Wochen nach der Geburt Mutterschaftsurlaub zu. Nach einer Mehrlingsgeburt und nach einer Frühgeburt verlängert sich der Mutterschaftsurlaub auf 12 Wochen

 
Erstausstattung planen

Erstausstattung planen

Je nach Möglichkeiten den Wohnraum des Kindes gestalten.
Wussten Sie schon, dass man einen Zuschuss für die Erstausstattung beantragen kann? Bei geringen Einkommen zahlen Jobcenter oder Sozialamt werdenden Müttern nach der 12. Schwangerschaftswoche einen Mehrbedarf

 

 
Elterngeld beantragen

Elterngeld beantragen

Den Antrag sollten Sie innerhalb der ersten 3 Lebensmonate Ihres Kindes bei einer für Sie zuständigen Elterngeldstelle einreichen. 
Die Elternzeit können Sie bis spätestens 7 Wochen vor dem Beginn bei Ihrem Arbeitgeber anmelden. Die Elternzeit beginnt nach dem Mutterschutz, siehe oben.

 
Vaterschaft und Sorgerecht

Vaterschaft und Sorgerecht

Die Vaterschaft anerkennen heißt nicht auch das Sorgerecht zu bekommen. Beide Elternteile können nach der anerkannten Vaterschaft das gemeinsame Sorgerecht beim Jugendamt beantragen.

 
Kinderärz:tin suchen

Kinderärz:tin suchen

Informieren Sie sich schon jetzt, welche Kinderarztpraxis für Sie infrage kommt. Sollten die Arztpraxen in nächster Nähe keine Kinder mehr annehmen, dann hilft ein Anruf bei der Krankenkasse.

 
Last but not least: Gute Planung

Last but not least: Gute Planung

Füllen Sie den Kühlschrank vor dem Geburtstermin. Kochen Sie vor und frieren Sie ein. 
Wer betreut das Geschwisterkind wenn die Geburt erfolgt? Ist die Kliniktasche gepackt? 
Autositz für den Nachhauseweg fürs Baby organisiert?