​​​​​​​Hinweisgeber-Information

​​​​​​1. Präambel

AGAPLESION hat mit dem Leiter Zentraler Dienst Compliance und Datenschutz eine neutrale Meldestelle für alle Hinweisgeber:innen etabliert. Durch die Compliance-Richtlinie hat AGAPLESION allgemeine Verhaltensregeln aufgestellt, die einen ethisch-rechtlichen Rahmen abstecken und sicherstellen sollen, dass das Verhalten im Umgang miteinander in Einklang mit dem Leitbild und den Kernwerten bei AGAPLESION steht.

Mit dieser Hinweisgeber-Information stellen wir den Schutz der Hinweisgeber:innen in den Vordergrund, um das Melden vermuteten Fehlverhaltens sowie sonstiger unrechtmäßiger Handlungen über entsprechende Meldewege (s. u.) zu fördern. Jede/r Hinweis/Meldung wird streng vertraulich behandelt.

2. Definitionen

Hinweisgeberstelle: Die Hinweisgeberstelle wird vom Leiter ZD Compliance und Datenschutz übernommen. Sie empfängt Hinweise und bearbeitet diese vertraulich, wie auch sonstige Hinweise im Rahmen kritischen Compliance- und ethischem Fehlverhaltens.

Hinweisgeber:in/Meldende Person: Patient:innen, Bewohner:innen, Mitarbeiter:innen, Auftragnehmer:innen, Lieferant:innen, Kooperationspartner:innen der AGAPLESION gAG und seiner Einrichtungen, jedwede Dritte, die (unabhängig davon, ob anonym oder nicht) eine Meldung im Zusammenhang mit einem vermuteten Fehlverhalten erstatten möchten.

Hinweise zu Fehlverhalten: Hierbei handelt es sich um Hinweise oder seriöse Verdachtsfälle gegen geltendes Recht (bspw. Straftaten) oder interne Regeln (Richtlinien oder Verhaltensgrundsätze) der AGAPLESION gAG oder einer ihrer Einrichtungen.

Beispiele sind:

  • Korruptionsdelikte wie Bestechung/Bestechlichkeit
  • Missbrauch vertraulicher Informationen
  • Persönliche Vorteile oder Vergünstigungen durch Geschäftspartner:innen, Lieferant:innen oder sonstige Dritte
  • Diebstähle
  • Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit wie Körperverletzung, Nötigung oder Misshandlung

Für Hinweise oder Beschwerden hinsichtlich z. B. langer Wartezeiten, Uneinigkeit hinsichtlich der Behandlung oder Pflege, vermeintlich unhöflichen Verhaltens unseres Pflegepersonals oder vermeintlich schlechten Essens ist weiterhin das Beschwerdemanagement zuständig.

3. Zielsetzung

AGAPLESION ist bewusst, dass Verstöße gegen Gesetze, Vorschriften sowie den Verhaltensregeln in jedem Unternehmen möglich sind und dass die Patienten:innen, Bewohner:innen, Mitarbeiter:innen bei AGAPLESION oder deren nahestehenden Personen häufig die Ersten sind, die solche Verstöße bemerken. Je früher Regelverstöße erkannt werden, desto eher können wir darauf reagieren und diesen vorbeugen. AGAPLESION ermutigt daher jede:n, die:der Kenntnis von einem Fehlverhalten erlangt, sich zu melden und seine bzw. ihre Bedenken vorzubringen, anstatt ein Problem zu ignorieren oder sich an die Medien oder sonstige Externe zu wenden.

Ziel ist es, Fehlverhalten bei AGAPLESION aufzuarbeiten. Im Folgenden finden Sie die notwendigen Informationen hierzu:

  • Ansprechpersonen
  • Meldewege und -inhalt
  • Umgang mit Meldungen über vermutetes Fehlverhalten und dessen Analyse
  • Schutz der meldenden Person gegenüber Repressalien durch interne oder externe Personen

4. Ansprechpersonen und Meldewege

Ansprechpersonen

Für allgemeine Beschwerden bitten wir Patienten:innen, Bewohner:innen oder Angehörige, sich an unser Meinungsmanagement oder die Pflegedienstleitungen zu wenden. Mitarbeiter:innen bitten wir Unstimmigkeiten im Rahmen des Arbeitsverhältnisses über die bekannten Kommunikationswege, bspw. Kontakt zur:zum Vorgesetzten, Kontakt zur:zum zuständigen Personalbetreuer:in bzw. der örtlichen Mitarbeitervertretung zu melden. Wir sind überzeugt davon, dass eine offene Kommunikation bei AGAPLSION die Grundlage für ein gutes Umfeld bildet.

Sollten Sie allerdings das Gefühl haben, über den direkten Weg nicht weiter zu kommen oder grundsätzlich Bedenken haben, können Patienten:innen, Bewohner:innen, Mitarbeiter:innen, Auftragnehmer, Lieferanten, Kooperationspartner der AGAPLESION gAG ihre Hinweise zu Fehlverhalten bei der Hinweisgeberstelle (ZD Compliance und Datenschutz) melden.

Meldewege und -inhalt

Die/der Hinweisgeber:in sollte das vermutete Fehlverhalten – mündlich, schriftlich oder per E - Mail – vor Ort äußern und dabei auch auf die Einzelheiten (Art, Zeitpunkt und Ort des vermuteten Fehlverhaltens sowie beteiligte Personen) eingehen und falls möglich Nachweise beifügen.

Wenn der direkte Ansprechpartner nicht infrage kommt und sich Hinweisgeber:innen lieber an die Hinweisgeberstelle bei AGAPLESION wenden möchten, sind hier die Kontaktdaten:

  • E-Mail: markus.schmelzeisen@agaplesion.de bzw. compliance@agaplesion.de
  • Telefon: (069)  9533 9426
  • Post: Leiter Compliance und Datenschutz, AGAPLESION gAG, Ginnheimer Landstraße 94, 60487 Frankfurt am Main
  • Persönlicher Besuch: Ginnheimer Landstraße 94, 60487 Frankfurt am Main, Haus F Büro F810
  • Online: Hinweisgebersystem >

Bei Meldung eines Fehlverhaltens über die Hinweisgeberstelle, wird die Meldung von der Hinweisgeberstelle erfasst, so dass die Hinweisgeber:innen,

  1. eine Eingangsbestätigung innerhalb von sieben Tagen
  2. einen Bericht über ergriffene Maßnahmen bzw. Stand der internen Ermittlungen innerhalb von 90 Tagen

erhalten können.

5. Analyse der Meldung durch die Hinweisgeberstelle

Je nach Art des vermuteten Fehlverhaltens werden die weiteren einzuleitenden Schritte von der Hinweisgeberstelle mit den Fachbereichsverantwortlichen vor Ort, der:den Vorgesetzten und/oder in Abstimmung mit dem Vorstand/Geschäftsführung abgestimmt, um das gemeldete Fehlverhalten aufzuklären.

Die am vermuteten Fehlverhalten beteiligten Personen erhalten die Möglichkeit, sich zu verteidigen und zu entlasten. Im Anschluss erfolgt eine Analyse des Fehlverhaltens und den begünstigten Bedingungen, um in einem zweiten Schritt entsprechende Verbesserungspotenziale und/oder Kontrolltätigkeiten zu ermitteln, um künftiges Fehlverhalten zu reduzieren, im besten Fall auszuschließen.

Berichte über die Analyseergebnisse werden von der Hinweisgeberstelle in der Regel für einen Zeitraum von fünf Jahren aufbewahrt.

6. Schutz der meldenden Person

Bei AGAPLESION wird die Identität bzw. die Vertraulichkeit der meldenden Person im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften gewährt und, sofern gewünscht, anonym behandelt. Bei der Aufarbeitung von Vorgängen werden sämtliche Informationen vertraulich und gemäß den geltenden Regelungen und Gesetzen behandelt.

Patienten:innen, Bewohner:innen, Mitarbeiter:innen, die gutgläubig ein vermutetes Fehlverhalten melden, werden in keiner Weise benachteiligt oder sanktioniert, auch wenn sich die Meldung im Nachhinein als unbegründet herausstellen sollte. Eine bewusste Diskriminierung oder Verunglimpfung wegen der Abgabe einer Meldung bzw. eines Hinweises wird als Verstoß gegen unsere Verhaltensgrundsätze angesehen.

Wir gehen davon aus, dass eine Meldung von Fehlverhalten in gutem Glauben vorgenommen wird, da wir falsche Anschuldigungen, beispielsweise aufgrund eines persönlichen Unmuts gegen eine andere Person nicht tolerieren. Falsche Anschuldigungen erachten wir als schwerwiegenden Verstoß. Böswillige bzw. bewusste Falschanschuldigungen können gegen die meldende Person geahndet werden.